Philipp M.
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Es wurde in der 3-Zimmer-Wohnung die Elektroinstallation geändert / erneuert, vorhandene Leitungen dabei genutzt, aber auch neue installiert. Die Unterverteilung wurde neu erstellt, Schalter und Steckdosen erneuert. Die Fa. Licht & Technik, Benjamin Schwarz hat die Elektroinstallation auch nach mehrmaligen fristen nicht fertiggestellt. Ich habe dann einen Sachverständiger kommen lassen und der Fa. Licht & Technik eine letztmalige Frist von 2 Wochen gesetzt, um die aufgeführten Mangelpunkte des Sachverständiger zu beheben. Dieser Frist ist die Fa. Licht & Technik nicht nachgekommen, so dass wir einen neuen Elektriker beauftragen mussten. Hier das Kurzprotokoll vom Sachverständiger Zusammenfassung: Die vorgefundene Elektroinstallation der Fa. Licht & Technik, Benjamin Schwarz ist - unvollständig/ nicht fertiggestellt, - nicht dokumentiert und - mangelhaft. Eine Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme gem. DIN VDE 010-600 liegt nicht vor. Die Verteilerlegende zu den Stromkreissicherungen wurde provisorisch von den Bewohnern erstellt. Einzelne Mangelpunkte: 1. Unterverteilung: Es wurden Leitungsschutzschalter B16A eingebaut, 17 Stück 1-phasig, 1 Stück 3-phasig. Angeschlossen sind lediglich 6 Stromkreise (1-fphasig) und 1 Stromkreis 3-phasig. 2. Unterverteilung: Einbau nur eines Fehlerstromschutzschalters (RCD) 4-polig 40/0,03A. Zur Vermeidung von unerwünschtem Abschalten ist dies unzulässig, optimal wären pro Stromkreis ein sog. LS/FI. Die Summe der maximal zulässigen PE-Ableitströme beträgt 30% des Bemessungsfehlerstromes, d.h. 9 mA; diese sind bereits bei 3 Geräten der Schutzklasse 1 mit max. zulässigem PE-Ableitstrom von 3,5 mA erreicht. 3. Unterverteilung: Lose Klemmen, unbeschriftet sind nicht zulässig 4. Unterverteilung: Neutralleiter und Schutzleiter sind den Stromkreisen auf Grund fehlender Kennzeichnung nicht zuordenbar. Dies ist erforderlich für Prüf- und Wartungsarbeiten, bzw. bei Fehlersuche, Änderungen, Erweiterungen. 5. Stromversorgung: In einigen Räumen (z.B. Arbeitszimmer, Kinderzimmer, Gäste-Bad) fehlen die Stromzuleitungen; diese sind nach Angabe vom Elektriker nicht mehr auffindbar; provisorisch wurden von einer Steckdose im Flur (Stromkreis 12) lose Mantelleitungen zu den Schalterdosen dieser Räume als Ersatz- Zuleitung gelegt. Betriebsmittel (Schalter/ Steckdosen) sind nicht fest in der Wand montiert, der Berührschutz ist somit unzureichend. 6. Schalter/ Steckdosen: Es fehlen erkennbar an vielen UP-Dosen sog. Putz-Ausgleichsringe, um die Betriebsmittel (Schalter/ Steckdosen) putzbündig, fachgerecht und fest montieren zu können. 7. Flur/ Schlafzimmer: Für die Schaltbarkeit von Deckenspots und Lichtauslass wurde der grün-gelbe Schutzleiter PE auf Grund einer wohl fehlenden Leitungsader als aktiver Leiter verwendet - dies ist normativ verboten und personengefährlich. Nach Aufteilung des PEN auf N und PE dürfen beide nachfolgend nicht mehr verbunden werden (VDE 0100-540), außerdem kann hier der für Lichtauslässe in Wohnräumen geforderte zusätzliche Schutz durch Fehlerstromschutzschalter (RCD) gem. VDE 0100-410 nicht funktionieren. 8. Badezimmer: Neben der Badewanne wurde an zwei Stellen Steckdosen im Bereich 2 installiert; dies ist gem. DIN VDE 0100-701 unzulässig (Bereiche: siehe Skizze), Empfehlung: - Klärung der vorhandenen Installation, Suche nach fehlenden, bzw. ggf. beschädigten Leitungen - Reparatur dieser Leitungen, ggf. fachgerechte Nachinstallation eigener Zuleitungen - keine Zusammenfassung zu einem Stromkreis (Nr.12) für Flur, Gäste-Bad, Kinder- und Arbeitszimmer - fachgerechter Aufbau der Unterverteilung mit je eigenem LS/FI für die Steckdosen- und Lichtstromkreise (bei fest angeschlossenem E-Herd nicht gefordert) - Dokumentation und Messungen und Erstellung Prüfprotokoll gem. DIN VDE 0100-600 Persönliche Worte: ich versteh nicht wie ein Elektro Meister solch eine Arbeit abliefern kann. Das ist doch eine Schande für die ganze Branche. Lieber Herr Schwarz: ich hoffe wirklich, dass sie durch diese Bewertung hier in Zukunft besser arbeiten werden!